Kosten

Die anfallenden Kosten sind für den Mandanten neben der erfolgreichen Bearbeitung seines Anliegens nachvollziehbar die primäre Frage.

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wobei sie sich hierbei nach dem sogenannten Streitwert bemisst. Unter dem Streitwert wird der Geldwert des Streitgegenstandes verstanden.

Darüber hinaus richtet sie sich danach, ob das Anliegen des Mandanten durch eine Beratung, eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erledigt wurde.

Auch besteht die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung, welche statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren die anfallenden Kosten regelt, bei Mandatsbegründung jedoch vereinbart werden muss.

Wer trägt die anfallenden Kosten?

Grundsätzlich der Mandant als Beauftragender und somit Vertragspartner. Unter bestimmten Umständen besteht eine Kostenerstattungspflicht der Gegenseite.

Sollten Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel oder eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe bzw. im gerichtlichen Verfahren von Prozesskostenhilfe. Bei Bewilligung von Beratungshilfe zahlen Sie dann einzig eine Schutzgebühr von 15,00 €, die restlichen Gebühren werden beim jeweiligen Amtsgericht durch den Rechtsanwalt abgerechnet.

Um Ihren Sachverhalt schnell bearbeiten zu können, bringen Sie bitte die entsprechenden Formulare ausgefüllt und mit den notwendigen Belegen versehen zum ersten Besprechungstermin mit. Die diesbezüglichen Formulare finden Sie im Anschluss. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, diese in meiner Kanzlei zu erhalten. Für diesen Fall bringen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen (Nachweise über Einkommen, Ausgaben, Mietvertrag, aktuelle Kontoauszüge einen Monat rückwirkend) zum Termin mit.

Bitte beachten Sie, dass neben der Bedürftigkeit weitere Voraussetzung für die Bewilligung von Beratungshilfe der Umstand ist, dass Sie eine Klärung mit der Gegenseite erst einmal selbst probiert haben. Dies gilt aber nicht im Sozialrecht.     

 

Formulare:

 

Beratungshilfe

https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smjus_avr_70&formtecid=2&areashortname=SMJus

 

Prozesskostenhilfe

http://www.justiz.sachsen.de/agl/download/Formblatt_zu_PKH_VKH.pdf

 

Belehrung und Ausfüllhinweise

http://www.justiz.sachsen.de/agl/download/Hinweisblatt_zu_PKH_VKH.pdf

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© Rechtsanwaltskanzlei Jacqueline Böhme