Vertragsrecht

Ob als Verbraucher, Arbeitgeber/Arbeitnehmer oder Dienstleister…Sie werden täglich mit dem Vertragsrecht konfrontiert. Dieses gilt für alle Vertragsarten im Zivilrecht, soweit keine spezielleren Regelungen existieren. Damit gelten sie vom typischen Kaufvertrag über den Fernseher oder das Auto, den Werkvertrag bis hin zum Fitnessstudiovertrag, vom Vertragsabschluss mit persönlichem Kontakt als auch beim Onlinekauf.

Ich biete Ihnen daher eine umfassende Betreuung bei der Begründung der jeweiligen Vertragsverhältnisse, bei Problemen während des Vertragsverhältnisses sowie bei der Beendigung und Abwicklung selbigen.

 Dies umfasst natürlich auch die Durchsetzung und den Einzug von Forderungen.

 

 

 

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© Rechtsanwaltskanzlei Jacqueline Böhme